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This includes primarily the German Probate and Inheritance Law & German Family Law, German and U.S. Corporate Law including Great Britain's corporate law, U.S. Contract Law and the Recognition and Enforcement of German Judgments in the USA, Enforcement of U.S. Judgments in Germany and the U.S. Immigration Law and German Immigration Law.

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H-1B Cap Update Fiscal Year 2011

 

 

Die wichtigsten und am häufigsten beantragten Unterkategorien sind

  • der  H-1B Status für besondere Berufe ("Special Occupation") und-
  • der H-4 Status für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder von H-1, H-2 und H-3 Statusinhabern.

Der H-3 Status ist insbesondere für die Personen vorgesehen, die für ein Praktikum vorübergehend in den USA sein wollen, solange sie keine Mediziner sind. Das Praktikum kann sowohl durch eine Firma, eine Universität oder einer Berufsschule angeboten werden. Ferner kann die H-3 Kategorie dafür verwandt werden, um vorübergehend an einem "Special education training program for children with physical, mental or emotional disabilities", wobei die Anzahl der Visen diesbzgl. auf 50 Visen pro Fiskaljahr beschränkt sind, verwandt werden. Bis zum 2. April 2007 sind 4 dieser speziellen H-3 Visen bewilligt worden. 

WICHTIG! Die Kategorie H ist zahlenmäßig durch den U.S. amerikanischen Kongress beschränkt worden.

Mit dem Immigration Act of 1990 (IMMACT) ins Leben gerufen, erlaubt die H-1B Nonimmigrant Visumskategorie U.S. amerikanischen Arbeitgebern ausländische Arbeitnehmer temporär einzustellen. Der erste Antrag des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer kann für drei Jahre gestellt werden und kann im Anschluss daran für 3 weitere Jahre verlängert werden.

Die H-1B Kategorie wird in der Regel für ausländische Arbeitnehmer benutzt, die z.B. Architekten, Ingeniere, Computerspezialisten, Steuerberater, Doktoren oder Universitätsprofessoren sind.

Die H-1B Kategorie ist derzeit auf 65,000 Visen pro Fiskaljahr beschränkt, siehe oben.