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Scheidung? - Nur mit Anwalt!

Scheidung? - Nur mit Anwalt!

DAV-Depesche, Deutscher Anwalt Verein, Nr. 45/05, 10. November 2005

Scheidungen werden wohl auch zukünftig eine Aufgabe für die Gerichte bleiben und nicht zur Aufgabe der Notare werden.

Die Justizministerinnen und Justizminister werden sich auf ihrer Herbstkonferenz am 17. November in Berlin mit dem Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Aufgabenübertragung auf Notare" beschäftigen.

Im Mittelpunkt der Beratungen dürfte die "kleine Lösung" stehen.

Der Vorschlag: Einverständliche Scheidungen sollen durch das Gericht im Beschlussverfahren durchgeführt werden. Die Scheidungsfolgen sollen durch notariellen Vertrag geregelt werden, dann würde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss geschieden.

Der DAV hat allen Justizministern am 2. November 2005 seine Stellungnahme zum Zwischenbericht übersandt und damit für seine Argumente geworben:

Er lehnt die Übertragung der Ehescheidung auf Notare ("große Lösung") ab.

Er hat erklärt, dass die "kleine Lösung" für die Justiz keine Vorteile hätte und für die Parteien des Scheidungsverfahrens ausschließlich mit Nachteilen verbunden wäre. Diese Nachteile würden als Bumerang auf die Justiz zurück fallen.

Mit Verfahrensänderungen im Familienrecht befasst sich auch das Bundesjustizministerium.

Der Entwurf wird in der aktuellen Stunde der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht ( Programm ) am 26. November 2006 in Lübeck unter dem Motto: "Vereinfachte Scheidung ohne Anwalt?" diskutiert.