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Welcome to the Website of Rechtsanwaltskanzlei PECHER. We are pleased that you visit our Internet presence.  As modern company, we want to provide you with all online information about the services that we offer.
Briefly, you should know the following about us.  We are a young team, whose expertise lies specifically in the area of international law.  
 
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This includes primarily the German Probate and Inheritance Law & German Family Law, German and U.S. Corporate Law including Great Britain's corporate law, U.S. Contract Law and the Recognition and Enforcement of German Judgments in the USA, Enforcement of U.S. Judgments in Germany and the U.S. Immigration Law and German Immigration Law.

News

German court denies issuance of a German birth certificate

German court denies issuance of a German birth certificate to a child who was born in the U.S. by a married surrogate mother. The court explains that the only way for the German parents to become parents pursuant to German law is through an adoption process. Even the extracts from the birth register of the State of California and the birth certificate that indicates the Ger...man parents as parent of a live birth does not change this. Apart from the fact that some states of the United States legalize surrogacy, in contrast to Germany, these documents cannot override the applicable German law (Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGBGB) and can therefore not establish German citizenship of the child pursuant to § 36 Abs. 1 S. 1 PStG. OLG Stuttgart
 

Anerkennung der Vaterschaft - Standesbeamte kein objektives

Rechtsfolgen der Anerkennung der Vaterschaft eines in Russland geborenen Kindes durch einen deutschen Staatsangehörigen bei Verdacht einer Ersatzmutterschaft

  1. Erkennt ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft eines in der russischen Föderation von einer russischen Staatsangehörigen geborenen Kindes formgültig an, ist die Geburt in Deutschland auch dann nachzubeurkunden, wenn der Verdacht einer Ersatzmutterschaft besteht.
  2. Auf diese Abstammung kann deutsches Recht angewandt werden.
  3. Auch bei Anwendung russischen Abstammungsrechts verstößt die Anerkennung der Vaterschaft nicht gegen den deutschen ordre public.
 

EuGH zur grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken

EuGH zur grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken
 
DAV-Depesche, Deutscher Anwalt Verein, Nr. 46/05, 17. November 2005

Der EuGH hat am 8. November 2005 in der Rechtssache C-443/3 entschieden, dass die Zustellung eines Schriftstücks nur schwebend unwirksam ist, wenn der Zustellungsempfänger die Annahme nach Art. 8 Abs. 1 Verordnung Nr. 1348/2000 rechtmäßig verweigert.

Diese Verordnung regelt die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen.

Nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung besteht ein Annahmeverweigerungsrecht, wenn das Schriftstück in einer anderen Sprache als der Amtssprache des Staats, in dem zugestellt wird, gefasst ist und der Zustellungsempfänger diese nicht versteht.

Entgegen der bislang herrschenden Meinung in Deutschland kann laut EuGH das Übersenden einer Übersetzung die fehlerhafte Zustellung heilen.

Dies hatte auch Generalanwältin Stix-Hackl in ihren Schlussanträgen zu dieser Rechtssache vertreten (s. hierzu EiÜ 26/2005).

Bis der Mangel behoben sei, muss der nationale Richter nach Auffassung des EuGH das Verfahren aussetzen.

Sofern der Antragssteller das übersetzte Schriftstück so schnell wie möglich dem Zustellungsempfänger zuschickt, soll er sich, wenn beispielsweise durch die Zustellung eine Verjährung unterbrochen werden soll, auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Zustellung berufen können.

Für den Zustellungsempfänger hingegen soll stets der Zeitpunkt entscheidend sein, in dem er die Übersetzung erhält

 

Vergütungsvereinbarungen bei Beratungsmandaten

Vergütungsvereinbarungen bei Beratungsmandaten

DAV-Depesche, Deutscher Anwalt Verein, Nr. 25/06, 29. Juni 2006

Zum 01. Juli 2006 fällt bekanntlich die gesetzliche Gebühr für die Beratung (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103) weg und wird durch die nur noch rudimentäre Regelung in § 34 RVG n.F. abgelöst. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG n.F. sollen die Anwälte künftig für eine Beratung, für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Anwalt die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, also nach § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB und es gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 190 € netto für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 250 € netto für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Eine Gebührenvereinbarung im Sinne von § 34 RVG n.F. sollte ab dem 01.07.06 also zum Regelfall werden.

 

Surrogacy?

Surrogacy in the U.S. and in Germany. Different countries, different moral standards.

Zwillinge von der Leihmutter in Indien: Nicht ohne meine Kinder
Seit zwei Jahren versucht ein Vater, seine Zwillinge aus Indien nach Deutschland zu holen. Eine indische Leihmutter hatte sie geboren. Jetzt droht dem Vater die Ausweisung. Lesen Sie den Stern TV Artikel HIER.

 

Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht

Pressemitteilung des BJM, Berlin, 28. August 2009
 
Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft.
 
"Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa für Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen. Damit kommen - nach der bereits Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform - weitere große Bausteine für ein zeitgemäßes, verlässliches und praktisch handhabbares Familienrecht", sagte Bundesjustizministerin Zypries.
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
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Patientenverfügungen

Zypries: Endlich mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen
Pressemitteilung, Berlin, den 29. August 2009
 
Am 1. September 2009 tritt die gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft. Damit sind die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Patientenverfügungen erläutern dem Arzt den Willen des Patienten, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.
 
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Kinderwunsch?

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Viele Paare schauen sowohl im In- als auch im Ausland nach einem geeigneten Adoptivkind Ausschau oder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sollen Kinder (stief)adoptiert werden. Dies ist derzeit mit großen Schwierigkeiten verbunden.

Wir beraten und unterstützen Sie

  • bei Adoptionen im Inland und im Ausland, vor allem den USA
  • bei der Erwachsenenadoption und
  • bei der Erlangung des sogenannten kleinen Sorgerechts und bei der Eintragung von Lebenspartnerschaften.
 

Familie ist dort, wo Kinder sind - Zypries stellt Forschungs

 
Pressemitteilungen, BJM, Berlin, 23. Juli 2009, http://www.bmj.bund.de/230709adoption

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern."Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen - gerade bei weltanschaulich besetzten Themen.

Die Untersuchung hat bestätigt: Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung.

 Nach den Ergebnissen der Studie ist das Kindeswohl in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Lebensgemeinschaften. Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern, Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen. Die Studie ist außerordentlich belastbar und repräsentativ. Sie belegt auf wissenschaftlich fundierter Grundlage, dass Familie dort ist, wo Kinder sind. Die Ergebnisse der Untersuchung sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare. Lebenspartner sind danach unter den gleichen Voraussetzungen wie alle anderen als Adoptiveltern geeignet. Wir sollten daher nicht auf halbem Wege stehen bleiben und jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner schaffen", forderte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das vom Bundesministerium der Justiz beauftragte Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg hat in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München die erste aussagekräftige Forschung über Kinder in Regenbogenfamilien in Deutschland vorgelegt. Der plural zusammengesetzte, begleitende Forschungsbeirat bezeichnet die Ergebnisse als international einzigartig.

Die Studie mit dem Schwerpunkt auf Kindern in Lebenspartnerschaften ist überdurchschnittlich repräsentativ: In Deutschland wachsen rund 2.200 Kinder in einer Lebenspartnerschaft auf. Die Situation von 693 dieser Kinder (32 %) wurde durch Befragung der Eltern analysiert, und 95 Kinder (5 %) wurden zusätzlich persönlich befragt. Zum Vergleich: Bereits eine Befragung von 1 % der Zielgruppe gilt gemeinhin als repräsentativ.

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Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Die Novelle des Lebensparnerschaftsgesetzes der rot-grünen Regierungskoalition baut die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten weiter aus. Die Novelle ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.

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Zypries begrüßt Einlenken der CSU beim Adoptionsrecht homose

 Pressemitteilungen, BJM, Berlin, 10. August 2009


Bundesjustizministerin Zypries begrüßt die Rücknahme des Normenkontrollantrags Bayerns gegen die Stiefkindadoption bei Lebenspartnern. Mit Schriftsatz vom 8. Juli 2009 hat die Bayerische Staatsregierung einen Antrag zurückgenommen, mit dem sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes, insbesondere gegen das Recht zur Stiefkindadoption, vorgegangen war.
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