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This includes primarily the German Probate and Inheritance Law & German Family Law, German and U.S. Corporate Law including Great Britain's corporate law, U.S. Contract Law and the Recognition and Enforcement of German Judgments in the USA, Enforcement of U.S. Judgments in Germany and the U.S. Immigration Law and German Immigration Law.

U.S. Probate

Einführung ins Erbrecht

Was Sie wissen sollten

Im Erbfall geht der Nachlass entweder ganz oder in Teilen auf eine oder mehrere Erben über gemäß § 1922 Abs.1 BGB über. Der Erbe tritt die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtrechtsnachfolge an. Ein bestellter Erbe wird mit diesem Antritt nicht nur der neue Inhaber aller Vermögensgegenstände und Rechte, sondern übernimmt auch alle Verpflichtungen des Verstorbenen, d.h. der Erbe erbt auch alle Schulden des Erblassers.

Das Recht Erbe zu sein, kann sich aus einer Anordnung des Erblassers (Verstorbenen) aufgrund einer letztwilligen Verfügung, wie z.B. dem Testament oder wenn keine Letztwillige Verfügung vorliegt, aus der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Erbfolge (gesetzliche Erbfolge) ergeben.  

Ist man sich sicher, dass der Nachlass nicht überschuldet ist, sollte man das Erbe annehmen. Um dann seine Erbenstellung nachweisen zu können, wird in der Regel ein Erbschein (Certificate of Inheritance) benötigt.

 
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