StrategyCity Limited ist eine Business Development Consulting Firma, die sich auf Firmendevelopment insbesondere deutscher Firmen in den USA inklusive der Businessplanerstellung hinsichtlich der Corporate Strategy, der Finanzierungs-strategie und anwendbarer Marketing-strategien und die Implementation dieser zur Steigerung der Umsätze einer jeden Firma spezialisiert hat.

Rechtsanwaltskanzlei PECHER specializes in German probate and family law, including but not limited to representing U.S. citizens in German divorce and German probate and inheritance cases, business law, immigration law and collection matters in Germany. Rechtsanwaltskanzlei PECHER further supports us especially at the U.S. consulate in Frankfurt am Main, in Berlin and Munich in order to cover all U.S. consulate districts in Germany through personal presence.

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Vereinbarung einer telefonischen Erstberatung

zwischen

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und

1. Die Rechtsanwälte verpflichten sich, außergerichtliche Erstberatung für den Auftraggeber im Rahmen der oben aufgeführten Angelegenheit zu erbringen.

2. Das von den Rechtsanwälten in Ansatz gebrachte Honorar orientiert sich maßgeblich an der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache sowie der Spezialität der Rechtsmaterie. Hiermit vereinbaren Auftraggeber und Rechtsanwälte

Für die anwaltliche telefonische Erstberatung von nicht mehr als einer Stunde in oben genannter Angelegenheit wird anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Erstberatungsvergütung in Höhe von EUR210,00 ohne gesetzlicher MWSt. aufgrund von § 3 UStG vereinbart.

Nach der telefonischen Erstberatung wird dem Auftraggeber eine Rechnung per E-Mail als PDF Datei zugesandt. Auf Wunsch kann die Rechnung auch per Fax oder im Original am Ende des laufenden Monats versandt werden.

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnisses auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird für die Fälle der einfachen Fahrlässigkeit auf 250.000,00 € beschränkt.

Ein möglicherweise über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung wird weder von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung, noch vom Gegner oder einem anderen Kostenträger erstattet. Soweit für die Tätigkeit des Anwalts Kostenerstattungsansprüche sowie andere Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten entstehen, gelten die gesetzlichen Gebühren, falls die hier vereinbarte Vergütung niedriger wäre.

Die Pflicht der Aufbewahrung der Handakten erlischt sechs Monate nach Mandatsbeendigung.

Gemäß §29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung abweicht und dass im Falle eines gerichtlichen Obsiegens in Deutschland eine etwaige Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. vom Gericht festgesetzten Gebühren gegeben ist.

Datum

 

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