StrategyCity Limited ist eine Business Development Consulting Firma, die sich auf Firmendevelopment insbesondere deutscher Firmen in den USA inklusive der Businessplanerstellung hinsichtlich der Corporate Strategy, der Finanzierungs-strategie und anwendbarer Marketing-strategien und die Implementation dieser zur Steigerung der Umsätze einer jeden Firma spezialisiert hat.

German American Law Center PLC specializes in U.S. immigration law, business law, and probate and family law and collection matters in the United States and Germany. German American Law Center PLC further supports us especially at the U.S. consulate in Frankfurt am Main, in Berlin and Munich in order to cover all U.S. consulate districts in Germany.

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Vereinbarung einer telefonischen Erstberatung

zwischen

Rechtsanwaltskanzlei PECHER

und

1. Die Rechtsanwälte verpflichten sich, außergerichtliche Erstberatung für den Auftraggeber im Rahmen der oben aufgeführten Angelegenheit zu erbringen.

2. Die von den Rechtsanwälten in Ansatz gebrachte Vergütung orientiert sich gemäß 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände maßgeblich an dem Zeitaufwand, der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache sowie der Spezialität und Schwierigkeit der Rechtsmaterie. Der Ausgang des Verfahrens ist ohne Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Eine Anrechnung der vorstehend vereinbarten Gebühr auf die in einer eventuell nachfolgenden Angelegenheit entstehenden gesetzlichen Gebühren oder eine dort vereinbarte Vergütung wird ausgeschlossen. Hiermit vereinbaren Auftraggeber und Rechtsanwälte:

Für die anwaltliche telefonische Erstberatung von nicht mehr als einer Stunde in oben genannter Angelegenheit wird anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Erstberatungsvergütung in Höhe von EUR 250,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale, aber ohne gesetzliche MWSt. aufgrund von § 3 UStG vereinbart.

Nach der telefonischen Erstberatung wird dem Auftraggeber eine Rechnung per E-Mail als PDF Datei zugesandt. Auf Wunsch kann die Rechnung auch per Fax oder im Original am Ende des laufenden Monats versandt werden.

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnisses auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird für die Fälle der einfachen Fahrlässigkeit auf 250.000,00 € beschränkt.

Ein möglicherweise über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung wird weder von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung, noch vom Gegner oder einem anderen Kostenträger erstattet. Soweit für die Tätigkeit des Anwalts Kostenerstattungsansprüche sowie andere Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten entstehen, gelten die gesetzlichen Gebühren, falls die hier vereinbarte Vergütung niedriger wäre.

Die Pflicht der Aufbewahrung der Handakten erlischt sechs Monate nach Mandatsbeendigung.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ist das Amtsgericht Meißen oder das Landgericht Dresden.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung abweicht und dass im Falle eines gerichtlichen Obsiegens in Deutschland eine etwaige Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. vom Gericht festgesetzten Gebühren gegeben ist.

Datum

 

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