Das Einwanderungsrecht der USA ist insbesondere nach den Ereignissen des 11. Septembers verschärft worden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es immense wichtig, dass man alle Formalitäten beachtet, um eine Ablehnung des beantragten Visums oder Statuses zu vermeiden. 

Mit den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte.

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B-Visum   B-1 Visum   B-2 Visum  

Das B-Visum ist allgemein als Besuchervisum bekannt.  Dieses Visum unterteilt sich in zwei Unterkategorien, dem B-1 und dem B-2 Visum.

Das B-1 Visum ist für Geschäftsleute, die für ihre Firma oder für ihren Arbeitgeber eine Geschäftsreise zum geschäftsmäßigen Zweck, wie die Teilnahme an Konferenzen oder Geschäftstreffen zum Vertragsschluss, in die USA machen.  Das B-2 Visum hingegen ist für Privatreisen in die USA.

Dual Intent ist nicht erlaubt. Nähere Erklärung zur Dual Intent Doctrine, bitte hier klicken.

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B-1 Visum 

Zweck: Temporäres Visa für Geschäftszwecke

  • Geschäftsreise
  • Teilnahme an Konferenzen
  • Geschäftstreffen 

Voraussetzungen:

•  Ausländische Arbeitgeber oder eigene Firma muss Kosten der Geschäftsreise übernehmen
•  Nonimmigrant-Intent-Beweis, z.B. durch

•  Keine Anstellung in den USA
•  Kein Verdienst aus direkten USA Quellen
•  Ausreichend finanzielle Mittel für die Geschäftsreise 

Antrag:

  • Beim zuständigen amerikanischen Konsulat im Heimatland
  • Formular DS-156 (Früher OF-156)
  • Beachte Formular DS-157
  • Reisepass
  • Passfoto
  • Brief des Arbeitgebers mit Reisegründen 

Folge: Visaausstellung

  • Für die Länge, die zur Erfüllung des Reisezwecks nötig ist, regelmäßig 3 Monate, allerdings nicht länger als 6 Monate
  • Grundsätzlich für mehrfache Einreise 
B-1 Visum

Z weck: Temporäres Visa für Privatreisen

  • Ferien, Urlaub
  • Besuch von Freunden
  • Begleitung eines B-1 Visainhabers

Voraussetzungen:

•  Nonimmigrant-Intent-Beweis, z.B. durch

•  Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland, z.B.
•  Arbeitsplatz
•  Familie
•  Hin- & Rückflugticket
•  Ausreichend finanzielle Mittel 

Antrag:

  • Beim zuständigen amerikanischen Konsulat im Heimatland
  • Formular DS-156 (Früher OF-156)
  • Beachte Formular DS-157  
  • Reisepass
  • Passfoto

Folge: Visaausstellung

  • Ausstellung grundsätzlich für 6 Monate - ACHTUNG ÄNDERUNGEN AUFGRUND DER EREIGNISSE DES 11. SEPTEMBERS!!! -
  • Grundsätzlich für mehrfache Einreise
  • Einmalige 6-monatige Verlängerung kann beantragt werden, die aber bei dem INS Service Center mit folgendem Inhalt beantragt werden muss:
    • Formulare I-539
      • Erklärung, warum Verlängerung begehrt wird
      • Kopie des Rückflugtickets
      • Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit
      • Formular I-94
      • Antragsgebühr in Höhe von $200,00

 

 !    Tipp für Kurzurlauber

Unter Anwendung des  Visa Waiver Pilot Programm (VWPP) ist eine Einreise in die USA auch ohne Visum möglich.

Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt nicht länger als 3 Monate dauern wird.  Diese Möglichkeit wird von vielen Urlaubern benutzt, da die Kosten der Beantragung eines Visums gespart werden.

Ist geplant länger als 3 Monate in den USA zu verweilen, findet das VWPP keine Anwendung.  Ein Visum ist für die Einreise Voraussetzung und sollte beim zuständigen Konsulat beantragt werden.

 

 

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