Ein Unternehmen zu starten kann sehr komplex und schwierig sein. Es bedarf Ausdauer, Sorgfalt, und die Investition von Zeit und Kapital. Kenntnis der Gesetze und Verordnungen, der Geschäftsgebaren, die Verbindungen zu Organisationen und zum richtigen Anwalt sind Keyelemente bei einer erfolgreichen Firmengründung. Sie sparen Zeit und beschleunigen den Gründungsprozess um schnell geplant wachsen und expandieren zu können.

Mit den folgenden Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, bitte kontaktieren Sie uns.

Firmengründung in den USA
Businessplan
Business Start Up Checklist

Firmenstruktur
Corporation
Limited Liability Company
Partnership
Sole Proprietorship

Wahl des Firmennamen
Markenschutz in den USA
Lizenzen, Anmeldungen
Steuern, Business Taxes
Erhalt der Tax ID Number
Corporate Book für USA
Eröffnung eines Bankkontos in den USA
Social Security Number
Kaufen einer bestehenden Firma
Finanzierung des neuen Unternehmens
Gründungskosten?
Folgekosten?
Kredite / Credit Report?
Firmen-Management
Rechtsanwälte & Steuerberater
Buchführung
Marketing in den USA
Versicherungen
Arbeitnehmer (Employees)
Arbeitserlaubnis
Arbeitsverträge in den USA
Employee Handbooks in den USA
Kündigungsrechte in den USA
Payroll Taxes
Englische Limited Liability Company
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Sole Proprietorship Partnership Corporation Limited Liability Company
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Eine U.S. amerikanische CORPORATION ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte, Privilegien und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation formen. 

Die CORPORATION ist mit der deutschen GmbH vergleichbar

Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss.  Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind vom U.S. amerikanischen Bundesstaat, dem Gründungsstaat abhängig zwischen 100,00 und 500,00 US Dollar. 

 

Die CORPORATION im Vergleich zur Englischen Limited

U.S. amerikanische Corporation
Englische Limited

Haftung nur mit dem Stammkapital. Keine Haftung mit dem Privatvermögen.

Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen, in denen z.B. das Stammkapital in keiner Relation zu den getätigten Geschäften steht, eine Durchgriffshaftung möglich (Piercing the Corporate Veil).

Haftung nur mit dem Stammkapital.

Keine Haftung mit dem Privatvermögen. Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen, in denen z.B. das Stammkapital in keiner Relation zu den getätigten Geschäften steht eine Durchgriffshaftung möglich (Piercing the Corporate Veil).

Stammkapital: muss mindestens 1 US$ sein, allerdings muss das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.

Nominalkapital: muss in vernünftiger Relation zum Umsatz der Corporation stehen, damit ein Piercing of the Corporate Veil (Durchgriffshaftung) vermieden werden kann.  Wenn kein Nominalkapital zur Verfügung steht oder unverhältnismäßig geringe Versicherungen abgeschlossen werden, besteht die vereinfachte Möglichkeit zur Durchgriffshaftung.

Stammkapital: muss mindestens 1 brit. Pfund betragen.  Allerdings muss das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.

Nominalkapital: muss in vernünftiger Relation zum Umsatz der Limited stehen, damit ein Piercing of the Corporate Veil (Durchgriffshaftung) vermieden werden kann.

Finanzierung:  Das öffentliche Angebot von Aktien durch den Börsengang ist bei Corporations der USA grundsätzlich erlaubt.  Allerdings ist zumindest zwischen einer Publicly Traded und einer Closely Held Corproation zu unterscheiden. Um an die Börse gehen zu können , muss eine Corporation eine Publicly Traded Corporation sein. Um diese Qualifikation zu bekommen, sind gewisse Anforderungen der SEC zu befolgen. Finanzierung:  Zur Finanzierung des Unternehmens ist das öffentliche Angebot von Aktien einer Limited unzulässig.

Gründungs- und Folgekosten:  Die Gründungskosten variieren. Maßgebend sind insofern zwei Kriterien, erstens die Filing Kosten, die in jedem Bundesstaat anders sind und die Kosten hinsichtlich individueller Verträge, wie z.B. die Erstellung eines Non-Disclosure Agreements, der U.S. amerikanischen Arbeitsverträge, dem Employee Handbook, den Bylaws/Operating Agreement und der Beantragung der notwendigen Steuernummer (Tax ID).

Die laufenden Kosten sind relative gering. Einmal jährlich müssen Informationsanträge bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Gründungs- und Folgekosten:  Die Gründung einer Englischen Limited kostet 750 Euro.

Die Folgekosten sind durch die Einreichungspflicht von Bilanzberichten relative hoch und und sind mit den Kosten eines deutschen Steuerberaters vergleichbar.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49.351.7979.99.45 oder per E-Mail unter info.kanzlei@pecher.com falls Sie Fragen haben sollten.

 

 

 

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