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Eine U.S. amerikanische CORPORATION ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte, Privilegien und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation formen.
Die CORPORATION ist mit der deutschen GmbH vergleichbar.
Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss. Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind vom U.S. amerikanischen Bundesstaat, dem Gründungsstaat abhängig zwischen 100,00 und 500,00 US Dollar.
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Die CORPORATION im Vergleich zur Englischen Limited
| U.S. amerikanische Corporation |
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Haftung nur mit dem Stammkapital. Keine Haftung mit dem Privatvermögen.
Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen, in denen z.B. das Stammkapital in keiner Relation zu den getätigten Geschäften steht, eine Durchgriffshaftung möglich (Piercing the Corporate Veil).
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Haftung nur mit dem Stammkapital.
Keine Haftung mit dem Privatvermögen. Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen, in denen z.B. das Stammkapital in keiner Relation zu den getätigten Geschäften steht eine Durchgriffshaftung möglich (Piercing the Corporate Veil). |
Stammkapital: muss mindestens 1 US$ sein, allerdings muss das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.
Nominalkapital: muss in vernünftiger Relation zum Umsatz der Corporation stehen, damit ein Piercing of the Corporate Veil (Durchgriffshaftung) vermieden werden kann. Wenn kein Nominalkapital zur Verfügung steht oder unverhältnismäßig geringe Versicherungen abgeschlossen werden, besteht die vereinfachte Möglichkeit zur Durchgriffshaftung. |
Stammkapital: muss mindestens 1 brit. Pfund betragen. Allerdings muss das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.
Nominalkapital: muss in vernünftiger Relation zum Umsatz der Limited stehen, damit ein Piercing of the Corporate Veil (Durchgriffshaftung) vermieden werden kann. |
| Finanzierung: Das öffentliche Angebot von Aktien durch den Börsengang ist bei Corporations der USA
grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist zumindest zwischen einer Publicly Traded und einer Closely Held Corproation zu unterscheiden. Um an die Börse gehen zu können , muss eine Corporation eine Publicly Traded Corporation sein. Um diese Qualifikation zu bekommen, sind gewisse Anforderungen der SEC zu befolgen. |
Finanzierung: Zur Finanzierung des Unternehmens ist das öffentliche Angebot von Aktien einer Limited unzulässig. |
Gründungs- und Folgekosten: Die Gründungskosten variieren. Maßgebend sind insofern zwei Kriterien, erstens die Filing Kosten, die in jedem Bundesstaat anders sind und die Kosten hinsichtlich individueller
Verträge, wie z.B. die Erstellung eines Non-Disclosure Agreements, der U.S. amerikanischen Arbeitsverträge, dem Employee Handbook, den Bylaws/Operating Agreement und der Beantragung der notwendigen Steuernummer (Tax ID).
Die laufenden Kosten sind relative gering. Einmal jährlich müssen Informationsanträge bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. |
Gründungs- und Folgekosten: Die Gründung einer Englischen Limited kostet 750 Euro.
Die Folgekosten sind durch die Einreichungspflicht von Bilanzberichten relative hoch und und sind mit den Kosten eines deutschen Steuerberaters vergleichbar. |
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49.351.7979.99.45 oder per E-Mail unter
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