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Eine LIMITED LIABILITY COMPANY ist eine juristische Person, die die Vorteile der PARTNERSHIP und die haftungslimitierenden Vorteile einer CORPORATION verbindet.
Diese U.S. amerikiansiche Firmenstruktur der Limited Liability Company ist insbesondere bei Joint Ventures mit U.S. amerikanischen Firmenpartnern und deutschen Firmen beliebt.
Firmeninhaber der LLC werden "Members" genannt. Diese sind mit den Stockholdern einer Corporation oder den limited partners in einer Limited Partnership vergleichbar.
Wir gründen regelmäßig für unsere Mandanten LLC und entwerfen dazu das OPERATING AGREEMENT. Das OPERATING AGREEMENT regelt Rechte und Pflichten der Members, die Besteuerung der LLC, bei Bedarf den Steuerberater und alle Regelungen, die von der gesetzlichen Grundregel abweichen sollen.
Auf Wunsch auch verfassen wir das OPERATING AGREEMENT für unsere Mandanten so, dass die U.S. amerikanische Limited Liability Company vom deutschen Fiskus als Körperschaft oder als Personengesellschaft anerkannt wird und dass das Operating Agreement noch den Anforderungen des jeweiligen U.S. Bundesstaat entspricht um eine Haftungsbeschränkung sicher zu stellen.
Diese Möglichkeit ist insbesondere im Rahmen Ihrer deutschen Steuerstrategie von großer Bedeutung.
Falls Sie Fragen diesbzgl. haben sollten, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter
info.kanzlei@pecher.com.
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Gründung einer Limited Liability Company (LLC) in den USA
Um eine Limited Liability Company USA, auch LLC genannt in den USA zu gründen, muss Ihnen zunächst klar sein, in welchem U.S. Bundesstaat Sie aufgrund
- Ihrer Firmenziele
- Ihrer Firmenkunden
- der rechtlichen Regulierungen
- der Steuergesetze
Sie die LLC gründen möchten.
Ferner müssen anschließend zur Gründung der U.S. amerikanischen Limited Liability Company die so genannten Articles of Organization bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Hierbei müssen Sie besondere Sorgfalt walten lassen, da der Geschäftszweck angegeben werden muss.
Oft sind Formulare bezüglich der Articles of Organization im Internet zu finden, jedoch sind die bundesstaatlichen Regelungen hinsichtlich der Genauigkeit des Geschäftszweckes unterschiedlich. Ein Beispiel der Angabe des Geschäftszweckes der in manchen, aber nicht allen Staaten ausreichend ist, ist folgende Formulierung:
"The purpose or purposes for which the limited liability company is formed is to engage in any lawful act or activity within the purposes for which a limited liability company may be formed under the Massachusetts Limited Liability Company Act."
Auf der anderen Seite sollten Sie den Geschäftszweck nicht so eng formulieren, dass bei späterer Firmenerweiterung und zukünftigen erweiterten Geschäftstätigkeiten, diese nicht mehr vom ursprünglichen Geschäftszweck umfasst werden, Sie mithin im Rahmen der "Alter Ego" handeln und damit Ihre Haftungslimitierung aufs Spiel setzen.
Eine LLC in den USA hat in der Regel zwei oder mehrere Members. Dies ist jedoch bundesstaatlich geregelt und von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. Andere U.S. Bundesstaaten, wie z.B. Massachusetts erlauben eine Single Member LLC.
Dies ist insbesondere für Deutsche vorteilhaft, die die deutsche GmbH als Member in den USA benutzen möchten, um eine zweifache Haftungsbegrenzung zu schaffen. Insofern ist vor Wahl des U.S. amerikanischen Bundesstaates wichtig, eine Entscheidung über die Anzahl der Member zu treffen.

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Steuervorteile
Haftungsbeschränkung
Geringere Start-Up Kosten als bei der Corporation
Möglichkeit der Speziellen Namensführung |
Anteilsübertragung schwieriger als bei der Corporation dem Stammkapital.
Unterschiedliche Formvorschriften in den verschiedenen Bundesstaaten
Firmenauflösung:
- mit festgelegtem Datum in den Articles of Organziation
- mit Eintritt des im Operating Agreement festgelegten Ereignis
- Wahl mit 2/3 der Member
- aufgrund von bundesstaatlichen Reglungen
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Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49.351.7979.99.45 oder per E-Mail unter info.kanzlei@pecher.com, falls Sie Fragen haben sollten.
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