Ein Unternehmen zu starten kann sehr komplex und schwierig sein. Es bedarf Ausdauer, Sorgfalt, und die Investition von Zeit und Kapital. Kenntnis der Gesetze und Verordnungen, der Geschäftsgebaren, die Verbindungen zu Organisationen und zum richtigen Anwalt sind Keyelemente bei einer erfolgreichen Firmengründung. Sie sparen Zeit und beschleunigen den Gründungsprozess um schnell geplant wachsen und expandieren zu können.

Mit den folgenden Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Antragsvoraus-setzungen geben. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, bitte kontaktieren Sie uns.

Firmengründung in den USA
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Die USA und die Bundesrepublik Deutschland haben mit dem 29. August 1989 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern, geschlossen.

Das Abkommen ist am 21. August 1991 in Kraft getreten.

Eine Neufassung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern wurde im Bundesgesetzblatt 2001 Teil II S. 65, Bundessteuerblatt 2001 Teil I S. 114 veröffentlicht.

Die Neufassung berücksichtigt:
  1. das Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (Bundesgesetzblatt 1982 Teil II S. 846; Bundessteuerblatt 1982 Teil I S. 765) und
  2. das Protokoll vom 14. Dezember 1998 zur Änderung des in Nummer 1 genannten Abkommens sowie den Notenwechsel vom 30. August 1999 (Bundesgesetzblatt 2000 Teil II S. 1170; Bundessteuerblatt 2001 Teil I S. 110).

 

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DBA-USA (Pdf 3261 KB)
Neufassung DBA-USA (Erbschaft) (Pdf 59 KB)

 

 

 

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