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Die USA und die Bundesrepublik Deutschland haben mit dem 29. August 1989 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern, geschlossen.
Das Abkommen ist am 21. August 1991 in Kraft getreten.
Eine Neufassung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern wurde im Bundesgesetzblatt 2001 Teil II S. 65, Bundessteuerblatt 2001 Teil I S. 114
veröffentlicht.
Die Neufassung berücksichtigt:
- das Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (Bundesgesetzblatt 1982 Teil II S. 846; Bundessteuerblatt 1982 Teil I S. 765) und
- das Protokoll vom 14. Dezember 1998 zur Änderung des in Nummer 1 genannten Abkommens sowie den Notenwechsel vom 30. August 1999 (Bundesgesetzblatt 2000 Teil II S. 1170; Bundessteuerblatt 2001 Teil I S. 110).
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Download
DBA-USA (Pdf 3261 KB)
Neufassung DBA-USA (Erbschaft) (Pdf 59 KB)