Herzlich willkommen auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Be-reich internationaler Rechtsgebiete liegt.

Hierunter fallen vor allem das U.S. amerikanische Erb- & Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das U.S. amerikanische Vertragsrecht einschließlich dessen Vertragsgestaltung,  die Durchsetzung (Vollstreckung) deutscher Titel in den USA und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „Immigration Law“ bekannt.

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Anerkennungsrecht
Ausländerrecht USA
Ausländerrecht Dtl.
Firmengründungsrecht
Corporate & Finance Law
Einwanderungsrecht USA
Einwanderungsrecht Dtl.
Erbrecht USA
Erbrecht Deutschland
Familienrecht USA
Familienrecht Deutschland
German Business Law
German Family Law
German Immigration Law
German Probate Law
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Immigration Law USA
Int'l. Vertragsrecht
Int'l. Vollstreckungsrecht
Vollstreckung in den USA
Zivilrecht

E-Mail: info.kanzlei@pecher.com

Datum 23.01.08

Besondere Kompetenz können wir im Firmengründungsrecht, einschließlich der Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Shareholder Agreements, Asset Purchase Agreements sowohl für Deutschland, für England und als für die USA aufweisen.

Ferner vertreten wir Mandanten, die trotz Annahme einer anderen Staatsbür-gerschaft ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehal-ten möchten.

Im Rahmen des Erb- und Familienrechts vertreten wir sowohl Deutsche als auch Nordamerikaner und U.S. amerikanische Staatsbürger bei der Sicherstellung der Erbmasse sowohl in Deutschland als auch in den USA und in deutsch- U.S. amerikanischen Familiensachen.

 

Mit zunehmender Global-isierung minimieren sich Ländergrenzen und der Drang in anderen Ländern seine Leistungen anzubieten ver-stärkt sich.

Viele deutsche Firmen grün-den entweder selber eine Firma oder aber gehen eine Partnerschaft - Joint Venture - mit einer existierenden Firma in den USA ein. Da die Geflogenheiten, die Gesetze, die Art des Doing Business in den USA anders als in Deutschland ist, scheitern die neu gegründeten Firmen oder Joint Ventures oft schon nach einigen Jahren oder gar Monaten.

Der Deutsche bleibt meistens auf den Verlusten sitzen, da Amerikaner die Gründung einer LLC vorziehen. Eine LLC nach dem Recht der USA wird vom deutschen Fiskus nur unter engen Voraussetzungen als Körperschaft, so dass die Verluste in Deutschland geltend gemacht werden können, anerkannt.

Deshalb ist bei einer Firmenausweitung in die USA wichtig VOR Gründung der neuen Firma oder eines Joint Ventures in den USA die Gefahren, Risiken und Gele-genheiten zu analysieren und vorzubeugen.

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