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Wir decken eine große Vielfalt an deutsch juristischen Rechtsgebieten für in Deutschland als auch in den USA ansässige Firmen als auch Privatpersonen ab.
Besondere Kompetenz können wir im Firmengründungsrecht, einschließlich der Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Shareholder Agreements, Asset Purchase Agreements sowohl für Deutschland, für England und als für die USA aufweisen.
Im Rahmen des Erb- und Familienrechts vertreten wir sowohl Deutsche als auch Nordamerikaner und U.S. amerikanische Staatsbürger, da wir uns auf das deutsche Erbrecht, einschließlich aller Nachlassangelegenheiten spezialisiert haben, um bei der Sicherstellung der Erbmasse sowohl in Deutschland als auch in den USA rechtlich behilflich sein zu können.
Im Rahmen des deutschen Familienrechts beraten wir Sie gern im Hinblick auf das deutsch-amerikanische Scheidungsrecht, das deutsch-amerikanische Sorgerecht, Kindesunterhaltrecht, Ehegattenunterhaltrecht, und der Erstellung von Ehegattenverträgen.
Wir fungieren auch als Legal Expert Witnesses.
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Mit zunehmender Globalisierung minimieren sich Ländergrenzen und der Drang in anderen Ländern seine Leistungen anzubieten verstärkt sich.
Viele deutsche Firmen gründen entweder selber eine Firma oder aber gehen eine Partnerschaft - Joint Venture - mit einer existierenden Firma in den USA ein. Da die Geflogenheiten, die Gesetze, die Art des Doing Business in den USA anders als in Deutschland ist, scheitern die neu gegründeten Firmen oder Joint Ventures oft schon nach einigen Jahren oder gar Monaten.
Der Deutsche bleibt meistens auf den Verlusten sitzen, da Amerikaner die Gründung einer LLC vorziehen. Eine LLC nach dem Recht der USA wird vom deutschen Fiskus nur unter engen Voraussetzungen als Körperschaft, so dass die Verluste in Deutschland geltend gemacht werden können, anerkannt.
Deshalb ist bei einer Firmenausweitung in die USA wichtig VOR Gründung der neuen Firma oder eines Joint Ventures in den USA die Gefahren, Risiken und Gelegenheiten zu analysieren und vorzubeugen.
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Als Immigrationsanwalt stellen wir zunächst die Frage: "Ist es Ihr Wunsch in den USA zu leben, zu studieren, zu arbeiten oder gar alt zu werden?"
Sollten Sie diese Frage mit "JA" beantworten, empfehlen wir Ihnen sich intensiv mit den Regeln des U.S. amerikanischen Immigrationsrechts zu beschäftigen.
Links, die zum Immigrationsrecht führen:
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