Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei PECHER hat sich auf das U.S. amerikanische Einwanderungsrecht, das deutsche Erbrecht und das deutsche Erbrechtsverfahren, die Erstellung internationaler Testamente, das deutsches Familien- und Scheidungsrecht, das deutsche Sorge- und Unterhaltsrecht, das deutsche Einwanderungsrecht, das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht, einschliesslich des deutschen Vertragsrecht und Vertragsüberprüfung spezialisiert.  Wir stellen Expert Witness Service und rechtlichen Übersetzungsservice zur Verfügung. Unsere zwei Büros befinden sich in Sanford, Michigan und in Klipphausen bei Dresden, Deutschland.

 

Our law firm is dedicated to assisting our clients and striving to understand their needs. Developing a long- term attorney-client relationship has been a hallmark of our law firm. The law firm's greatest assets are our people.  Coming from a wide variety of schools, backgrounds and expertise our clients can always count on our attorneys to relate to their position. 

 

Wir vertreten örtlich und überörtlich ansässige Firmen als auch Personen in Verbindung mit dem deutschen und U.S. amerikanischen Einwanderungsrecht und anderen Business Transactions, wobei wir auf Standardimmigrations- als auch komplexe Immigrations- und Handels- und Gesellschaftsrechtsfragen uns konzentrieren. 

Wir können besondere Kompetenzen im internationalen Recht, wie z.B. im internationalen Erbrecht als auch dem internationalen Familienrecht insbesondere sofern es Bezug zum deutschen Recht hat aufweisen, um die Lücke zwischen zwei unterschiedlichen Rechtssystemen zu schließen.