Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

Wie finden Sie ihren deutschen Anwalt?

 

In Deutschland gibt es zur Zeit ca. 128.000 Rechtsanwälte - Tendenz steigend!

Nun gilt es einen guten und passenden Anwalt aus dieser Masse für sich zu finden. Wie können Sie als Mandant erkennen, ob es sich um einen guten Anwalt handelt?

Jede Rechtsangelegenheit ist individuell, keine Scheidung, keine Nachlassangelegenheit, keine Ein- bzw. Auswanderungsangelegenheit als auch keine Firmengründung gleicht der anderen und deckt sich mit einem bereits vor Gericht ausgefochtenen Rechtsstreit.

Deshalb ist es so schwer, den für die eigenen Probleme richtigen Rechtsanwalt zu finden. Im Internet gibt es zwar Suchmaschinen, die bei der Eingabe "Rechtsanwalt" und die Angabe des Wunschortes des Anwalts zahlreiche Suchergebnisse anzeigen, doch müssen Sie sich hier erst einmal durch etliche Ergebnisse und Internetseiten durchklicken. Ferner werden oft akademische Titel sowie Zusatzqualifikationen und Schwerpunkte angegeben. Fraglich ist jedoch, welche Schlüsse aus solchen Angaben als Mandant gezogen werden können.

Was besonders häufig vorkommende akademische Titel, sowie Zusatzqualifikationen und Schwerpunkte bedeuten, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, und welche Fragen Sie beim ersten Kontakt stellen sollten.

Mastertitel

Ein Master of Law Titel ("LL.M.") wird grundsätzlich im Rahmen eines Auslandsstudiums erlangt. Seit geraumer Zeit kann ein LL.M. auch in Deutschland erworben werden.  Der LL.M. kann in den verschiedensten Rechtsgebieten erlangt werden, der z.B. durch den Anhang

  • LL.M. Taxation,
  • LL.M. Labor Law,       
  • LL.M. Corporate & Finance Law, 
  • LL.M. Comparative Law

gekennzeichnet ist. Dies zeigt insbesondere, dass neben der sprachlichen Kompetenz in einer Fremdsprache auch fachliche Kompetenz insbesondere in dem angegebenen Fachbereich besteht. Eine solche Zusatzqualifikation kann für Sie als Mandant dann nützlich sein, wenn grenzüberschreitende Rechtsprobleme anstehen oder aber eine Beratung oder Vertragsverhandlung in einer bestimmten Korrespondenzsprache gewünscht ist.

Doktortitel

Der Doktortitel kann grundsätzlich nur von einem Juristen, der ein überdurchschnittlich gutes Examen abgelegt hat und nach Einreichung der Doktorarbeit erlangt werden. Die Doktorarbeit beschäftigt sich meistens mit juristische Grenzprobleme, die bisher kein Jurist bearbeitet hat. Dementsprechend ist ein promovierter Jurist, dann in Betracht zu ziehen, sofern z.B. spezielle Gutachten in Randgebieten gewünscht sind.

Fachanwaltstitel

Den Fachanwaltstitel erlangt ein Anwalt, wenn dieser einen theoretischen Fachanwalts-Lehrgang, in der Regel 120 bis 180 Zeitstunden absolviert hat und die erforderliche praktische Erfahrung im betreffenden Rechtsgebiet durch die selbständige Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen innerhalb der letzten Jahre nachweisen kann. Ein Fachanwalt muss sich nach Erlangung des Fachanwalttitels ständig fortbilden.

 

Im Folgenden eine Check- Liste, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen soll:

Beim Finden eines Anwaltes für Deutschland und die USA sollten Sie folgende Punkte vor Inanspruchnahme des Anwaltes erfragen:

  1. Ist der Anwalt in Deutschland als auch in den USA zugelassen?
  2. Wie lange besteht diese Zulassung?
  3. Auf welche Rechtsgebiete hat sich der Anwalt spezialisiert?
  4. Welche Zusatzqualifikationen hat der Anwalt?
  5. Spricht der Anwalt Deutsch und Englisch?
  6. Welche Kommunikationsmittel stehen zur schnellen Bearbeitung zur Verfügung, d.h. werden Dokumente sicher im PDF Format per E-Mail versandt und können diese auch sicher per FTP auf den Firmenserver hochgeladen werden?
  7. Stehen sowohl deutsche als auch Postanschriften in den USA zur vereinfachten Übermittlung von Dokumenten zur Verfügung?
  8. Stehen sowohl deutsche Telefon- und Faxnummern als auch Telefon- und Faxnummern in den USA zur Verfügung?
  9. Wird der Vergütungsvertrag in Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt_
  10. Wie kann ich den Anwalt am besten erreichen und welcher Anwalt wird mein Fall zugeteilt.

 Falls Sie weitere Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte.

Sofern Sie einen Überblick über die deutschen Rechtsanwaltsvorschriften möchten, klicken Sie hier.