Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

Deutsche Urteile in den USA

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Deutsche haben oft einen deutschen und nach deutschem Recht durchsetzbaren Titel vor dem zuständigen deutschen Gericht erstritten.

Fraglich ist jedoch was dieser Titel wert ist, wenn der Schuldner in den USA wohnhaft ist und in Deutschland kein oder kein nennenswertes Vermögen hat. Ist der Titel gegen ein in den USA Lebenden, dann ist die Durchsetzung des Titels zwar nicht ganz unmöglich, kann allerdings schwierig sein, da sich die Durchsetzung und das anwendbare Recht U.S. Bundesstaatenrecht ist. D.h. jeder US Bundesstaat hat sein eigenes Anerkennungs- und Vollstreckungsgesetz. Manche Staaten erkennen ausländische Zahlungstitel gar nicht an, andere nur unter ganz speziellen Voraussetzungen.

 

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