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Die Tax ID (auch EIN Number genannt) ist nach der Gründung der Firma die wichtigste Nummer, die Sie z.B. zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Beantragung einer Firmenkreditkarte, etc. benötigen.
Bei der Beantragung der Tax ID Number (Firmen- Steuernummer) ist von großer Bedeutung im Vorfeld sich über die zukünftige Besteuerung der U.S. amerikanischen Firma im Klaren zu sein.
Z.B. werden U.S. amerikanische LLC auch vom deutschen Fiskus unter bestimmten Voraus-setzungen als Personen- oder aber als Körperschafts-gesellschaften anerkannt.
Informieren Sie sich im Vorfeld ausreichend, damit Sie die richtige Steuerklassifizierung für Ihr Vorhaben wählen.
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Sie uns Ihre Fragen.
Die Limited bietet deutschen Unternehmern viele Vorteile gegenüber der GmbH oder der GbR, nicht zuletzt aufgrund des einfachen englischen Gesellschaftsrechts.
Das deutsche Gesell-schaftsrecht ist hingegen für Existenzgründer bürokratisch und unfreundlich.
Steueroptimierung, Fördermittel und Haftungslimitierung ohne Kapitalbindung ist mit der Gründung einer Englischen Limited Liability Company ("Limited") oder der Gründung einer Limited in den USA möglich.
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Unsere Leistungen im Rahmen des Handels- und Gesellschaftsrecht umfassen folgende Gebiete:
Um unseren Mandanten bestmögliche Beratung zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Unser Partnerbüro German American Law Center PLC über welches alle U.S. amerikanischen Rechtsange-legenheiten abgewickelt werden, befindet sich in Michigan.
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Wir beraten Sie ausführlich über rechtliche und steuerrechtliche Vorteile und Nachteile einer Gründung eines Unternehmens in den USA, da wir sowohl Rechts- als auch Wirtschaftsexperten in unserem Team haben, die mit europäischen, insbesondere deutschen, österreichischen und luxemburgischen Geschäftspraktiken vertraut sind.
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Im Rahmen der Gründung von Unternehmen und Firmen in den USA umfassen unsere Leistungen Folgendes:
- Gründung von Corporations
- Gründung von LLC
- Gründung von Partnerships
- Firmenstrukturberatung
- Namensprüfung Ihres Firmennamens
- Markenanmeldung
- Stellung des Resident Agent
- Erstellung des Businessplanes
- Corporate Book mit Siegel
- Stock Certificates Erstellung
- Namensänderungen
Nach der offiziellen Gründung der Firma sind weitere Anträge notwendig, Genehmigungen, Lizen-sen, Steuernummern, etc. einzuholen. Wir übernehmen Folgendes für Sie:
- Erstellung der Bylaws
- Erstellung des Operating Agreements
- Erstellung der Minutes
Ferner ist zu Beginn notwendig ein Firmenkonto zu eröffnen. Dazu ist in der Regel u.a. die sogenannte Tax ID (Firmensteuernummer) notwendig. Diese beantragen wir ebenso für Sie, so dass Sie voll ins Geschäft einsteigen können.
Bei der Beantragung der Social Security Number ("SSN") sind wir auch gern behilflich. Allerdings ist diese nur in bestimmten einwanderungs-rechtlichen Kategorien erhältlich.
- Beantragung der Tax ID
- Beantragung der Social Security Number
- Dun & Bradstreet Anmeldung
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Sie wollen EXPANDIEREN.
Die Wahl des Firmennamen ist von tragender
Bedeutung sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher und
zukunftsorientierter Hinsicht.
Zunächst kann der Firmengründungsantrag
unter Angabe eines gewünschten Firmennamens bei der
zuständigen Behörde eingereicht werden.
Sollte sich dieser Firmenname als werbungstechnisch
unbrauchbar erweisen, so kann jederzeit ein so genannter Antrag auf
"Doing Business As" unter Angabe eines anderen gewünschten
öffentlichen Namens gestellt werden.
Ihnen sollte bewusst sein, dass die Beantragung der
Firma und des Firmennamen bei der zuständigen Behörde, kein
Recht begründet diesen Firmennamen führen zu dürfen,
sofern dieser Name bereits geschützt ist.
Selbst wenn dieser Name noch nicht anderweitig
benutzt wird und keine Trade Mark Rechte verletzt, erhalten Sie erst
Namensschutz, sofern Sie einen Trade Mark Antrag stellen und dieser
bewilligt wird.
Damit ein möglichst extensiver Markenschutz in der
gesamten USA besteht, sollten Sie den Trade Mark Antrag aufgrund des
Territorialprinzips auch beim U.S. Patent and Trademark Office stellen.
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