Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.


Die Tax ID (auch EIN Number genannt) ist nach der Gründung der Firma die wichtigste Nummer, die Sie z.B. zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Beantragung einer Firmenkreditkarte, etc. benötigen.

Bei der Beantragung der Tax ID Number (Firmen- Steuernummer) ist von großer Bedeutung im Vorfeld sich über die zukünftige Besteuerung der U.S. amerikanischen Firma im Klaren zu sein.

Z.B. werden U.S. amerikanische LLC auch vom deutschen Fiskus unter bestimmten Voraus-setzungen als Personen- oder aber als Körperschafts-gesellschaften anerkannt.

Informieren Sie sich im Vorfeld ausreichend, damit Sie die richtige Steuerklassifizierung für Ihr Vorhaben wählen. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Sie uns Ihre Fragen.

 

Die Limited bietet deutschen Unternehmern viele Vorteile gegenüber der GmbH oder der GbR, nicht zuletzt aufgrund des einfachen englischen Gesellschaftsrechts.

Das deutsche Gesell-schaftsrecht ist hingegen für Existenzgründer bürokratisch und unfreundlich.

Steueroptimierung, Fördermittel und Haftungslimitierung ohne Kapitalbindung ist mit der Gründung einer Englischen Limited Liability Company ("Limited") oder der Gründung einer Limited in den USA möglich.

Unsere Leistungen im Rahmen des Handels- und Gesellschaftsrecht umfassen folgende Gebiete:
  • Vertragsrecht
  • Gründung einer Englischen Limited
  • USA Firmengründungen, USA Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • Mergers & Acquisition
  • Unternehmenskauf


Um unseren Mandanten bestmögliche Beratung zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Unser Partnerbüro German American Law Center PLC über welches alle U.S. amerikanischen Rechtsange-legenheiten abgewickelt werden, befindet sich in Michigan.

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Wir beraten Sie ausführlich über rechtliche und steuerrechtliche Vorteile und Nachteile einer Gründung eines Unternehmens in den USA, da wir sowohl Rechts- als auch Wirtschaftsexperten in unserem Team haben, die mit europäischen, insbesondere deutschen, österreichischen und luxemburgischen Geschäftspraktiken vertraut sind.


Im Rahmen der Gründung von Unternehmen und Firmen in den USA umfassen unsere Leistungen Folgendes:

  • Gründung von Corporations
  • Gründung von LLC
  • Gründung von Partnerships
  • Firmenstrukturberatung
  • Namensprüfung Ihres Firmennamens
  • Markenanmeldung
  • Stellung des Resident Agent
  • Erstellung des Businessplanes
  • Corporate Book mit Siegel
  • Stock Certificates Erstellung
  • Namensänderungen

Nach der offiziellen Gründung der Firma sind weitere Anträge notwendig, Genehmigungen, Lizen-sen, Steuernummern, etc. einzuholen. Wir übernehmen Folgendes für Sie:

  • Erstellung der Bylaws
  • Erstellung des Operating Agreements
  • Erstellung der Minutes

Ferner ist zu Beginn notwendig ein Firmenkonto zu eröffnen. Dazu ist in der Regel u.a. die sogenannte Tax ID (Firmensteuernummer) notwendig. Diese beantragen wir ebenso für Sie, so dass Sie voll ins Geschäft einsteigen können.

Bei der Beantragung der Social Security Number ("SSN") sind wir auch gern behilflich. Allerdings ist diese nur in bestimmten einwanderungs-rechtlichen Kategorien erhältlich.

  • Beantragung der Tax ID
  • Beantragung der Social Security Number
  • Dun & Bradstreet Anmeldung

Kündigung in den USA

Kündigung in den USA

Das Einstellen von Arbeitnehmern insbesondere in einem anderen Land wie den USA, in dem das Arbeitsrecht komplett vom deutschen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz abweicht, schafft zusätzliche Komplexität innerhalb Ihres neuen Unternehmens und erfordert dementsprechend besondere Aufmerksamkeit, Planung und Voraussicht.


 

Wie auch in Deutschland ist es wichtig, die richtigen Arbeitnehmer einzustellen. In den USA ist es aber umso wichtiger, die eingestellten Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf einzuführen und zu trainieren, Ihnen das Gefühl der Zugehörigkeit zu geben, so dass die eingestellten Arbeitnehmer selbst langfristig für Sie arbeiten wollen und Sie Kosten hinsichtlich eines Arbeitsrechtsverfahren und der Anlernung neuer Mitarbeiter sparen.

Vor Einstellung des Arbeitnehmers müssen Sie entscheiden, ob Sie beabsichtigen den Arbeitnehmer auf der Grundlage eines schriftlichen individuellen Arbeitsvertrages oder als "AT WILL EMPLOYEE" einstellen möchten.

Je komplexer der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers, umso mehr sollten Sie die Einstellung des Arbeitnehmers auf der Grundlage eines Arbeitvertrages einschließlich eines Non Compete Agreements, eines Non Disclosure Agreements und der zugesprochenen Benefits in Erwägung ziehen.

Ist der Aufgabenbereich, die Verantwortung und die Entlohnung weniger komplex, dann ist es in den USA üblich, den Arbeitnehmer als "At Will Employee" zu beschäftigen. Dies bedeutet, dass kein individuell ausgearbeiteter Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis regelt. Um allerdings im Streitfalle nicht vollständig der gerichtlichen Auslegung ausgeliefert zu sein, sollte jeder Arbeitgeber auch diesen Arbeitnehmern ein EMPLOYEE HANDBOOK bei Arbeitsantritt aushändigen und den Erhalt sich schriftlich bestätigen lassen.

Das Employee Handbook setzt allgemeine Regelungen, die für alle Arbeitnehmer zutreffend sind, wie z.B. die grundsätzliche Gewährung von Urlaub, Abwesenheitsvorschriften, Arbeitszeiten, Regeln im Krankheitsfalle, etc. fest.  Manche von uns für unsere Mandanten angefertigten Employee Handbooks sind 250 Seiten lang. D.h., die Einstellung eines At Will Employees muss nicht weniger komplex sein.

Allerdings, auf Ihr Unternehmen ankommend, kann auch ein Employee Handbook von 80, 130 oder weniger Seiten ausreichend sein.

Kontaktieren Sie uns und wir können Ihnen aufgrund der Komplexität Ihres Unternehmens schon nach kurzer Konsultation mitteilen, wie umfangreich Ihr Employee Handbook sein sollte.

Mit dem Einstellen von Arbeitnehmern allein ist es nicht getan. Insbesondere müssen Akten für jeden Arbeitnehmer, die u.a. das I-9 Formular enthalten, geführt werden.

Die Benutzung von Arbeitnehmervermittlungsstellen ist auch eine Möglichkeit Arbeitnehmer zu bekommen, ohne jedoch für die Buch- und Aktenführung verantwortlich zu sein. Jedoch sollte hierbei auch erkannt werden, dass Sie bei Temp Workern kaum Loyalität schaffen werden und Sie u.U. erneute Anlernungs- und Trainingskosten haben werden.