U.S. Business Law

Firmengründung

Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

 

Vorteile der Britischen Limited

  • Haftung nur mit dem Stammkapital
  • Keine Haftung mit dem Privatvermögen. Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen, in denen z.B. das Stammkapital in keiner Relation zu den getätigten Geschäften steht eine Durchgriffshaftung möglich (Piercing the Corporate Veil).
  • Stammkapital: muss mindestens 1 brit. Pfund betragen.  Allerdings muss das Stammkapital weder einbezahlt noch nachgewiesen werden.
  • Nominalkapital: muss in vernünftiger Relation zum Umsatz der Limited stehen, damit ein Piercing of the Corporate Veil (Durchgriffshaftung) vermieden werden kann.
  • Finanzierung:  Zur Finanzierung des Unternehmens ist das öffentliche Angebot von Aktien einer Limited unzulässig.
    Gründungs- und Folgekosten:  Die Gründung einer Englischen Limited kostet 1500,00 Euro. Die Folgekosten sind durch die Einreichungspflicht von Bilanzberichten relative hoch und sind mit den Kosten eines deutschen Steuerberaters vergleichbar.