U.S. Business Law

Firmengründung

Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

Corporations im Allgemeinen

Eine U.S. amerikanische CORPORATION ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte, Privilegien und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation formen.

Die CORPORATION ist mit der deutschen GmbH vergleichbar.

Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss.  Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind vom U.S. amerikanischen Bundesstaat, dem Gründungsstaat abhängig zwischen 100,00 und 500,00 US Dollar.

 

 

Die CORPORATION hat 3 Mitgliedergruppen:

  • die Anteilsinhaber, auch Shareholder genannt.
  • die Direktoren, auch Directors genannt und   
  • die Geschäftsführer, auch Officers genannt.

Die CORPORATION kann

  • Eigentum haben
  • sie kann Darlehen aufnehmen    
  • sie kann Verträge abschließen ohne die Anteilsinhaber (Shareholder) persönlich zu involvieren
  • sie kann verklagt werden und sie ist klageberechtigt (parteifähig).

Die CORPORATION unterliegt höheren gesetzlichen Anforderungen und Regelungen als z.B. die SOLE PROPRIETORSHIP oder die PARTNERSHIP.

Z.B. unterliegen die Gewinne der Corporation einer Doppelbesteuerung, der sogenannten. "Double Taxation".

Das heißt, dass die Corporation in den USA zweimal besteuert wird. Einmal wird die U.S. amerikanische Corporation als juristische Person, als Körperschaft besteuert und anschließend bei der Gewinnausschüttung werden die Shareholder besteuert.

Diese steuerrechtliche Konsequenz sollte einem bewusst sein, um u.U. eine andere U.S. amerikanische Firmenform, wie z.B. die Limited Liability Company zu wählen, da hier eine Doppelbesteuerung nicht gegeben ist, sondern die Gewinne der juristischen Person direkt an die Inhaber weitergegeben werden. 

Diese ist in dem Firmenrecht der USA als "Pass Through Organization" bekannt.

Trotz dieses steuerrechtlichen Nachteils, ist ein wichtiger Vorteil der U.S. amerikanischen Corporation, dass sie eine Haftungsbeschränkung auf das eingelegte Kapital, was wie oben dargelegt nicht 25.000 EURO sein muss, gegeben ist.

Das heißt für Sie, dass Sie Haftungsschutz in den USA haben, ohne wesentliche Investitionen getätigt zu haben. 

Allerdings muss an dieser Stelle auch gesagt werden, dass unter relative engen Voraussetzungen wie auch in Deutschland eine Durchgriffshaftung in den USA "Piercing the Corporate Veil" genannt, geltend gemacht werden kann.

Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn z.B. bestimmte Gründungsvorschriften oder andere Formvorschriften, z.B. die Anfertigung von Sitzungsprotokollen (Minutes), die ordnungsgemäße Einladung zum jährlichen Shareholder Meeting, das jährlich zu haltende Board of Director Meeting, etc. nicht eingehalten wurden.

Deshalb, um 100%igen Haftungsschutz zu schaffen, fertigen wir bei USA Firmengründungen das sogenannte Corporate Book für unsere Mandanten an, welches, sämtliche Gründungsunterlagen, Sitzungsprotokolle (MINUTES), die Bestimmung der Geschäftsführer, Verträge, Vollmachten, etc. enthält.  Sie können Ihr Corporate Book natürlich auch bei uns im Nachhinein bestellen.

Wir überprüfen diese rechtlich notwenige Buchführung für unsere Mandanten und erinnern per E-Mail zu Beginn oder am Ende des Geschäftsjahres an die Anfertigung der Protokolle bzw. das Abhalten von Board und Shareholder Meetings.

Dies stellt sicher, dass eine Durchgriffshaftung auf die Firmeninhaber erschwert wird.

Natürlich gibt es noch andere Kriterien aufgrund derer eine Durchgriffshaftung erfolgreich sein kann. Diese ausführlich an dieser Stelle darzulegen würde den Sinn dieser Seite sprengen.

Falls Sie natürlich 100%ig sicher sein wollen, können Sie uns gern kontaktieren, wir überprüfen Ihr Corporate Book oder falls Sie keins haben, fertigen das für Sie an und beraten Sie hinsichtlich weiterer Punkte hinsichtlich einer eventuellen Durchgriffshaftung (Piercing the Corporate Veil).

Übersicht Vor- und Nachteile der Corporation