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Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

Anerkennung der Vaterschaft - Standesbeamte kein objektives

Rechtsfolgen der Anerkennung der Vaterschaft eines in Russland geborenen Kindes durch einen deutschen Staatsangehörigen bei Verdacht einer Ersatzmutterschaft

  1. Erkennt ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft eines in der russischen Föderation von einer russischen Staatsangehörigen geborenen Kindes formgültig an, ist die Geburt in Deutschland auch dann nachzubeurkunden, wenn der Verdacht einer Ersatzmutterschaft besteht.
  2. Auf diese Abstammung kann deutsches Recht angewandt werden.
  3. Auch bei Anwendung russischen Abstammungsrechts verstößt die Anerkennung der Vaterschaft nicht gegen den deutschen ordre public.