Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

Kindesunterhalt

Neue Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2010

 


 

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder (Trennungskinder, i.d.R. Scheidungskinder) richtet sich gemäß § 1612a BGB nach dem Kinderfreibetrag im Sinne des Einkommensteuergesetzes.


Als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrages zum 1. Januar 2010 sind auch die Beträge für den Kindesunterhalt (Unterhaltsbedarf des Kindes) zum 01.01.2010 deutlich und zwar im Durchschnitt um rund 13 Prozent gestiegen. Auch der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende erhöht sich entsprechend. Entsprechend ändert sich auch die Höhe des Unterhaltszahlbetrages wegen Anrechnung von Kindergeld. Der vorgenannte Link führt zu einem Artikel mit wichtigen Hinweisen für die Festlegung der Unterhaltszahlung in der Praxis und zur (hälftigen) Anrechnung von Kindergeld. Die Werte in der nachstehenden Tabelle sind daher für die zu leistende Unterhaltszahlung ggf. um das "halbe" Kindergeld zu reduzieren.

Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum und den Selbstbehalt wird wahrscheinlich auch die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen. Die "abgelöste" vorherige Düsseldorfer Tabelle kann hier aufgerufen werden.

 

Rechtliche Grundlage der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Es ist ein Regelwerk, das aufzeigt, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle - obwohl ohne Gesetzeskraft - berechnen die Gerichte weitgehend die Höhe der Unterhaltszahlung. Der Inhalt der "Unterhaltstabelle" nebst Anmerkungen zur Unterhaltstabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die Anmerkungen zur Unterhaltstabelle (siehe vorgenannter Link) sind der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf entnommen und nur durch passende Gesetzeslinks erweitert worden.


Die Düsseldorfer Tabelle basierte bis zum 31.12.2007 auf der Regelbetragverordnung, die der Gesetzgeber alle 2 Jahre bzw. nach Bedarf erneuerte und damit den Regelbetrag vorgab. Die Regelbetragverordnung war eine Rechtsverordnung zur Regelung des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder. Sie ist mit Wirkung zum 1. Januar 2008 entfallen. Seitdem ergeben sich die Mindestunterhaltsbeträge aus § 1612a BGB.


Unterhaltsleitlinien vom Oberlandesgericht Köln: Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien binden nicht die Richter und folgen der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien.


Von der Website des OLG Düsseldorf kann ein kurzes PDF-Dokument mit Vergleichssätzen 2010 zum Vorjahr aufgerufen werden.