Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

US Erbrecht

Erben in den USA - Erbrecht USA


Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme haben wir uns zum Ziel gesetzt, Deutschen im Rahmen von Nachlassabwicklungen in Deutschland als auch in den USA im Rahmen des Erbrechts USA zu helfen. Dies umfasst vor allem:

 

  • die Geltendmachung von Erbrechtsansprüchen in den USA (USA Erbrecht) als auch in Deutschland (Erbrecht Deutschland),
  • die Ausschlagung (Nachlass USA und Nachlass in Deutschland) ,
  • die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (USA Erbrecht und Erbrechtsansprüche in Deutschland) und
  • die Erstellung von Testamenten, insbesondere Trust Agreements nach dem USA Recht.

 

 

Letztwillige Verfügungen

Letztwillige Verfügungen
 

Der deutsche Erbschein

Der deutsche Erbschein

Der deutsche Erbschein ist ein amtliches Zeugnis mit dem Sie sich als Erbe z.B. gegenüber Banken legitimieren. Der Erbschein bezeugt, dass derjenige der als Erbe auftritt, Erbe ist. Z.B. Sie sind Erbe und Ihnen wurde Geldvermögen, welches sich auf einem Bankkonto befindet, vermacht. Die Bank bei der der Erblasser das Konto unterhielt wird Ihnen keinerlei Auskunft geben und Ihnen das Geld auch nicht überweisen, es sei denn, Sie beweisen, dass Sie Erbe sind. Dieser Beweis ist durch Vorlage eines Erbscheins zu führen.

Wie erhalte ich einen deutschen Erbschein?

Der Erbschein wird nur auf Antrag im sog. Erbscheinsverfahren erteilt. Da die Erbscheinsverfahren mühselig, langwierig und sehr kostspielig sind, sollten Sie sich vorab erkundigen, ob Sie einen Erbschein benötigen. Wir beraten Sie gern. Bitte kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Erstberatungstermin, so dass wir Ihre Situation analysieren können und feststellen können, ob Sie einen Erbschein benötigen.

Der deutsche Erbscheinsantrag

Im Rahmen des Antrages müssen die verschiedensten Erbscheine unterschieden werden. Folgende Erbscheinsarten gibt es:

  1. Alleinerbschein: Der Alleinerbschein wird für einen Alleinerben ausgestellt.
  2. Gemeinschaftlicher Erbschein: Der gemeinschaftliche Erbschein ist zu beantragen, wenn es mehrere Erben gibt, wobei der Erbschein dann die jeweiligen Erbanteile ausweist.
  3. Teilerbschein: Ein Teilerbschein wird dann beantragt, wenn es mehrere Erben gibt und jeder Erbe einen einzelnen Erbschein beantragt.
  4. Gruppenerbschein: Ein Gruppenerbschein ist zu beantragen, wenn mehrere Miterben ihre Teilerbescheine zusammenfassen lassen wollen.
  5. Gemeinschaftlicher Erbschein: Ein gemeinschaftlicher Erbschein ist zu beantragen, wenn nur ein Teil der Miterben ihre Erbteile in einem Erbschein ausweisen lassen wollen. 
  6. Gegenständlich beschränkter Erbschein: Ein gegenständlich beschränkter Erbschein ist zu beantragen, wenn der Erblasser Vermögen in verschiedenen Ländern hinterlassen hat.

Da jede Erbangelegenheit anders gelagert ist, sollten Sie vor Beantragung des Erbscheins uns kontaktieren, so dass wir Ihre Situation einschätzen können und Sie gleich den richtigen Erbschein beantragen.

Ein besonderes Problem entsteht oft, wenn der Erbe im Ausland, wie zum Beispiel in den USA sitzt, denn um einen Erbschein erhalten zu können, ist der Antrag formgerecht zu stellen. Als deutsche Anwälte mit auch einem Buero in den USA können wir für Sie den entsprechenden Antrag stellen, so dass Sie u.U. vor dem Konsulat nur noch die eidesstaatliche Versicherung abgeben müssen.

 

Wer kann den deutschen Erbscheinsantrag stellen?

Der Erbscheinsantrag kann durch folgende Personen gestellt werden:

  • den Erbe
  • den Vorerben
  • der Erbe des Erben
  • der Erbschafts- und Erbteilerwerber
  • der Testamentsvollstrecker,
  • der Nachlassverwalter,
  • der gesetzliche Vertreter eines Erben (z.B. die Eltern eines Minderjährigen),
  • der Nachlass- und Erbengläubiger, wenn sie einen vollstreckbaren Titel vorlegen,
  • der Nachlassinsolvenzverwalter,
  • der Auseinandersetzungspfleger (§ 88 FGG) und
  • der Abwesenheitspfleger.

 

Welches Gericht ist für die deutsche Erbscheinerteilung zuständig?

Wie oben erläutert, wird der deutsche Erbschein nur auf Antrag erlassen. Zuständige Stelle, bei der der Erbscheinsantrag einzureichen ist, ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist kein Wohnsitz vorhanden, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser seinen letzten Aufenthalt hatte. Sofern es keinen Wohnsitz und keinen Aufenthalt in Deutschland gab, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

 

Welche Unterlagen sind für die Beantragung des Erbscheins erforderlich?

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge:

  1. Personalausweis bzw. Reisepass
  2. Sterbeurkunde (für die Todeszeit)
  3. Familienstammbuch (für das Verwandtschaftsverhältnis mit dem Verstorbenen)
  4. Angaben darüber, ob und welche Personen vorhanden sind, durch die der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen bzw. sein Erbteil gemindert werden würde 
  5. Angaben darüber, ob und welche Testamente oder Erbverträge vorhanden sind
  6. Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit  über das Erbrecht geführt wird 
  7. Angaben darüber, welcher eheliche Güterstand mit dem Verstorbenen bestanden hat

Im Rahmen der testamentarischen Erbfolge:

  1. Personalausweis bzw. Reisepass
  2. Testament bzw. Erbvertrag 
  3. Sterbeurkunde 
  4. Angaben darüber, ob Kenntnis über andere Verfügungen von Todes wegen besteht 
  5. Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt wird

Gerichtskosten des deutschen Erbscheins

Die Kosten für die Erteilung des Erbscheins betragen bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro beispielsweise 414 Euro und bei 500.000 Euro z.B. 1.614 Euro.

 

Rechtsfolge und Wirkungen des Erbscheins

Der Erbschein weist einen Erben als rechtmäßigen Erben aus und zwar mit dem Inhalt, der sich aus ihm ergibt. Es wird vermutet, dass derjenige, der im Erbschein ausgewiesen ist, auch Erbe ist. Diese Vermutung gilt solange, bis das Gegenteil bewiesen ist. D.h., erlangt das Nachlassgericht Kenntnis von Tatsachen, die für die Unrichtigkeit des Erbscheins sprechen, muss es diese überprüfen. Gegebenenfalls wird der falsche Erschein eingezogen und ein neuer Erschein ausgestellt. Auch kann die Einziehung des Erbscheins von Personen mit berechtigtem Interesse beantragt werden.

 

 

Deutsches Erbrecht

Was Sie wissen sollten

Im Erbfall geht der Nachlass entweder ganz oder in Teilen auf eine oder mehrere Erben über gemäß § 1922 Abs.1 BGB über. Der Erbe tritt die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtrechtsnachfolge an. Ein bestellter Erbe wird mit diesem Antritt nicht nur der neue Inhaber aller Vermögensgegenstände und Rechte, sondern übernimmt auch alle Verpflichtungen des Verstorbenen, d.h. der Erbe erbt auch alle Schulden des Erblassers.

Das Recht Erbe zu sein, kann sich aus einer Anordnung des Erblassers (Verstorbenen) aufgrund einer letztwilligen Verfügung, wie z.B. dem Testament oder wenn keine Letztwillige Verfügung vorliegt, aus der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Erbfolge (gesetzliche Erbfolge) ergeben.

Ist man sich sicher, dass der Nachlass nicht überschuldet ist, sollte man das Erbe annehmen. Um dann seine Erbenstellung nachweisen zu können, wird in der Regel ein Erbschein benötigt.

 

Änderung des Erbschaftsteuergesetzes geplant

Der rund 150 Seiten umfassende Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2010 enthält auch weitere einschneidende Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes. Die Ausschüsse Steuerrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein haben hierzu im April 2010 Stellung genommen.

 
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