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Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

 


Wenn Sie in den USA bereits gelebt oder wenn Sie einen U.S. Amerikaner geheiratet haben oder aber heiraten wollen, dann kommen anschließend weitere Formalitäten auf Sie zu.

Trotz der Ehe mit einem U.S. Amerikaner können Sie nicht ohne weitere Antragsbewilligungen arbeiten und sich ferner in den USA aufhalten.

Was Sie insbesondere beachten sollten, im Folgenden. 

Ablauf und Voraussetzungen des K-V i s u m


I. Einreichung der K-1 Petition durch

  • Den amerikanischen Staatsbürger
  • Der in der Lage ist zu heiraten
  • Einreichung der Petition for Relative of Fiance(e) beim zuständigen Service Center einreichen.
  1. Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz des amerikanischen Staatsbürgers
  • Amerikanischer Staatsbürger und Ausländer müssen sich bereits wenigstens 1x innerhalb der letzten zwei Jahre getroffen haben , es sei denn diese Voraussetzung wird vom Attorney General aufgrund kultureller Hintergründe erlassen.


II. Nach Bewilligung der Fiance(e) Petition wird dies automatisch an das zuständige U.S. amerikanische Konsulat im Ausland, z.B. Deutschland weitergeleitet.

  • Die bewilligte Visum-Petition hat 4 Monate Gültigkeit ab Bewilligungsdatum.  Allerdings kann der Konsulatsofficer kann die Petition erneuern.
  • Das Konsulat benachrichtigt den Begünstigten und stellt die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.  Zusätzlich erforderliche Dokumente und Unterlagen sind:
  1. ein gültiger Reisepass
  2. Eine internationale Geburtsurkunde
  3. Scheidungsurteile mit Übersetzung
  4. Polizeiliches Führungszeugnis aller Orte an denen der Ausländer seit seinem 16 Lebensjahr gelebt hat.
  5. Gesundheitszeugnis
  6. Nachweise der finanziellen Unterstützung in den USA, einschließlich des I-134 Formulars)
  7. Nachweis der erforderlichen Beziehung zum Petitioner
  8. Fotos


III. Der ausländische Verlobte muss nunmehr beim U.S. amerikanischen Konsulat, z.B. in Deutschland ein Visum beantragen.

  • Interview beim Konsulat
  • Konsulatsofficer prüft das Vorliegen von Ausschlussgründen , wie z.B.:
  1. Bestimmte Krankheiten
  2. Gefährliche physikalische oder seelische Störungen
  3. Drogenabhängigkeit
  4. Straftaten
  5. Personen bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie sozialabhängig werden
  6. Personen, die Visumsbetrug begangen haben oder illegal in die USA eingereist sind
  7. Nichteinhaltung der Two Year Home Residency Requirement/kein Waiver beantragt oder erhalten
  • Beim Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Konsulatsofficer den Bewerber auf eventuell vorhandene Waiver hinweisen .
  • Falls keinerlei Hinderungsgründe vorliegen , stellt der Konuslatsofficer ein Visum aus welches 6 Monate Gültigkeit hat.


IV. Einreise in die USA

  • Vorsprechen bei den Einwanderungsbehörden nach Verlassen des Flugzeuges
  • Erhalt des Stempels, der dem Ausländer die vorübergehende Erlaubnis erteilt in den USA zu verweilen und einen Amerikaner zu heiraten und zu arbeiten.