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Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

 


Das B-Visum ist allgemein als Besuchervisum bekannt.  Dieses Visum unterteilt sich in zwei Unterkategorien, dem B-1 und dem B-2 Visum.

Das B-1 Visum ist für Geschäftsleute, die für ihre Firma oder für ihren Arbeitgeber eine Geschäftsreise zum geschäftsmäßigen Zweck, wie die Teilnahme an Konferenzen oder Geschäftstreffen zum Vertragsschluss, in die USA machen.  Das B-2 Visum hingegen ist für Privatreisen in die USA.

Dual Intent ist nicht erlaubt. Nähere Erklärung zur Dual Intent Doctrine, bitte hier klicken.

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B-1 Visum Checkliste Anfordern

B-2 Visum Checkliste Anfordern
   
 

 


Zweck: Temporäres Visa für Geschäftszwecke

  • Geschäftsreise
  • Teilnahme an Konferenzen
  • Geschäftstreffen


Voraussetzungen:

  • Ausländische Arbeitgeber oder eigene Firma muss Kosten der Geschäftsreise übernehmen
  • Nonimmigrant-Intent-Beweis, z.B. durch
    • Keine Anstellung in den USA
    • Kein Verdienst aus direkten USA Quellen
    • Ausreichend finanzielle Mittel für die Geschäftsreise


Antrag:

  • Beim zuständigen amerikanischen Konsulat im Heimatland
  • Formular DS-156 (Früher OF-156)
  • Beachte Formular DS-157
  • Reisepass
  • Passfoto
  • Brief des Arbeitgebers mit Reisegründen


Folge: Visaausstellung

  • Für die Länge, die zur Erfüllung des Reisezwecks nötig ist, regelmäßig 3 Monate, allerdings nicht länger als 6 Monate
  • Grundsätzlich für mehrfache Einreise


Z weck: Temporäres Visa für Privatreisen

  • Ferien, Urlaub
  • Besuch von Freunden
  • Begleitung eines B-1 Visainhabers

Voraussetzungen:

  • Nonimmigrant-Intent-Beweis, z.B. durch
    • Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland, z.B.
    • Arbeitsplatz
    • Familie
    • Hin- & Rückflugticket
    • Ausreichend finanzielle Mittel


Antrag:

  • Beim zuständigen amerikanischen Konsulat im Heimatland
  • Formular DS-156 (Früher OF-156)
  • Beachte Formular DS-157  
  • Reisepass
  • Passfoto


Folge: Visaausstellung

  • Ausstellung grundsätzlich für 6 Monate - ACHTUNG ÄNDERUNGEN AUFGRUND DER EREIGNISSE DES 11. SEPTEMBERS!!! -
  • Grundsätzlich für mehrfache Einreise
  • Einmalige 6-monatige Verlängerung kann beantragt werden, die aber bei dem INS Service Center mit folgendem Inhalt beantragt werden muss:
    • Formulare I-539
      • Erklärung, warum Verlängerung begehrt wird
      • Kopie des Rückflugtickets
      • Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit
      • Formular I-94
      • Antragsgebühr in Höhe von $200,00