Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

Als Immigrationsanwalt stellen wir zunächst die Frage:

"Ist es Ihr Wunsch in den USA zu leben, zu studieren, zu arbeiten
oder gar alt zu werden?"

Sollten Sie diese Frage mit "JA" beantworten, empfehlen wir Ihnen sich intensiv mit den Regeln des U.S. amerikanischen Immigrationsrechts zu beschäftigen. Als Immigrationsexperten haben wir Ihnen die folgenden Seiten zur Verfügung gestellt. Diese Seiten sollen Ihnen einen kleinen Einblick in die Komplexität der Immigrations/Einwanderungsregelungen gewähren, damit Sie im Rahmen einer persönlichen immigrationsrechtlichen Beratung gezielte Fragen stellen und diese unsererseits effektiv beantwortet werden können. Zur Erleichterung steht eine alphabetisch geordnete Definitionsübersicht zur Verfügung. 

Zunächst sollte einem bewusst sein, für wie lange und aus welchem Grund man in die USA gehen will. Rechtlich gesehen wird man auf Grund der Beantwortung dieser Fragen entweder als Nonimmigrant oder als Immigrant eingeordnet.

 

Nonimmigrant heißt, dass nur ein temporärer Aufenthalt in den USA geplant ist, der zur Erholung, zum Studieren oder zum Arbeiten genutzt werden kann. 

Diese Absicht sich nur temporär in den USA aufzuhalten, muss auf Verlangen nachgewiesen werden, wobei die Beweislast dem Einreisenden obliegt. Grundsätzlich wird die temporäre Intention dadurch nachgewiesen, dass der Visumsbewerber seinen Wohnsitz in seinem Heimatland nicht aufgegeben hat und bei der Visumsbeantragung ein Round Trip Ticket (Hin- und Rückflugticket) vorlegen kann.

Die im linken Menü unter Nonimmigrant Status aufgeführten Visumarten sind Nonimmigrant Visen, das heißt Visen, mit denen die Einreise in die USA temporär gewährt wird. 

Mit bestimmten Nonimmigrant Visumsarten ist ein siebenjähriger Aufenthalt unter Umständen möglich. Ferner ist es möglich von einem Nonimmigrant Status, der auf ein zunächst erteiltes Nonimmigrant Visum beruhte, die Green Card (Permanent Residency) zu beantragen.

 

Der Immigrant Status ist für diejenigen, die dauernd in den USA leben wollen.  Die Green Card kann auf der Grundlage von nur drei verschiedenen Rechtsgrundlagen erworben werden.  Diese Grundlagen sind:

  • ein familienbasierter Antrag
  • ein arbeitgeberbasierter Antrag und
  • durch Gewinn bei der Diversity Lottery . 
     

Schauen Sie sich das linker Hand aufgeführte Menü an und wählen den Themenbereich über den Sie mehr Informationen erhalten möchten. Sollte Ihre Frage nach Durchsicht unserer Informationen nicht beantwortet sein, e-mailen Sie uns Ihre Frage an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können .