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Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

 

Einwanderungsrecht

 

In the  Zeitalter der Globalisierung ist die Berührung mit dem internationalen Rechtsverkehr kaum zu vermeiden. Durch frühzeitige fachliche Beratung können spätere Probleme vorgebeugt und oft vermieden werden. Unsere fachliche Kompetenz liegt insbesondere in Folgendem:

  • International arbeiten
  • In einem anderen Land studieren
  • Permanent in einem anderen Land leben 
  • Eine andere Staatsbürgerschaft erhalten
  • Erhalt der Arbeitserlaubnis
  • Ausnahmebewilligungen erhalten
  • Erhalt der Arbeitserlaubnis
  • Erhalt der Aufentlantserlaubnis


Da wir sowohl deutsche als auch U.S. amerikanische zugelassene Rechtsanwälte sind, können wir Ihnen sowohl bzgl. U.S. amerikanischer Einwanderungsfragen als auch deutscher Einwanderungsfragen rechtlich beratend behilflich sein. Zunächst sollten Sie entscheiden, ob Ihr Anliegen das U.S. amerikanische oder das deutsche Einwanderungsrecht betrifft. Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Link.