Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Kanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

Wie beantragen Sie einen deutschen Reisepass?

 

 Deutsche Reisepässe können bei dem für Ihren U.S. Bundesstaat zuständigen Generalkonsulat beantragt werden.

Spezielle Voraussetzungen sollten direkt beim Konsulat erfragt werden.

 

Was Sie wissen sollten

  • Der normale Reisepass (sog. Europapass mit rotem Einband) ist grundsätzlich für Personen ab 26 Jahren 10 Jahre gültig.  Für jüngere Personen beträgt die Gültigkeit des Reisepasses 5 Jahre.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeit der Reisepässe ist nicht mehr möglich. Eine Neuausstellung ist erforderlich.
  •  Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Sie sollten mit einer gesamten Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen.
  • Die Beantragung von Personalausweisen ist im Ausland nicht möglich.
     

 Bitte beachten Sie die folgenden Regeln bei Reisen in die USA ohne Visum:



Neue, von am Visa Waiver Program teilnehmende Länder ausgestellte Reisepässe müssen ein Digitalfoto enthalten, andernfalls hat der Reisende ein Visum einzuholen.

Bei einem Digitalfoto handelt es sich um ein Foto, dass auf das Blatt aufgedruckt und nicht in den Reisepass eingeklebt oder einlaminiert ist.

Falls Ihr Reisepass diese Eigenschaft nicht hat, können Sie immer noch ohne Visum reisen wenn:
  • Ihnen vor dem 26. Oktober 2005 ein gültiger Reisepass mit einer maschinenlesbaren Zone ausgestellt wurde, oder
  • Sie einen "e-Reisepass" mit einem integrierten Computerchip haben, der in der Lage ist, biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto, und sonstige biografische Informationen zu speichern.

Falls Ihnen am oder nach dem 26. Oktober 2005 ein Reisepass ausgestellt wird, der diesen Anforderungen nicht entspricht, haben Sie ein Visum einzuholen.  Erfahren Sie die Anforderungen für die Beantragung des Visum HIER.

e-Reisepässe:  Neue, von am Visa Waiver Program teilnehmenden Ländern ausgestellte Reisepässe müssen e-Reisepässe sein, die einen integrierten Computerchip enthalten, der in der Lage ist, biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto, und sonstige biografische Informationen zu speichern.

Falls Ihr Reisepass diese Eigenschaft nicht hat, können Sie immer noch ohne Visum reisen, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben, der:

  • Vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde und eine maschinenlesbare Zone enthält, oder
  • Zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurde und ein Digitalfoto enthält.

Falls Ihnen am oder nach dem 26. Oktober 2006 ein Reisepass ausgestellt wird, der kein e-Reisepass ist, haben Sie ein Visum einzuholen.
    
Folgende Unterlagen werden im Allgemeinen für die Antragstellung benötigt:

  • Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
  • Als Kanzlei mit deutschen Rechtsanwälten und U.S. amerikanischen Public Notary können wir diese Beglaubigungen für Sie vornehmen.  Bitte kontaktieren Sie uns hinsichtlich näherer Informationen.
  • Bitte beachten Sie, dass beim Führen eines Doppelnamens, wie z.B. Meier-Schmidt oder Meier Schmidt, sowohl eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde als auch eine beglaubigte Kopie der Namenserklärung des Familienbuches hinzuzufügen ist.
  • Reisepass oder Personalausweis, falls bisher kein Reisepass ausgestellt wurde.
  • Ausgefüllter Antrag für die Ausstellung eines Reisepasses.
  • Bitte unterstreichen Sie Ihren Rufnamen. HIER können Sie das Antragsformular herunterladen.
  • 2 gleiche Passfotos aus neuester Zeit mit hellem Hintergrund.
    •  Diese können schwarz-weiß oder farbig sein.
    • Ein Foto sollten Sie auf den Antrag kleben. Das zweite Foto sollte auf der Rückseite mit Ihrem Namen versehen, lose beigefügt werden.
  • Unterschriftsprobe auf Formblatt mit schwarzem Filzstift. Diese Unterschrift wird von der Bundesdruckerei für die Passherstellung reproduziert und erscheint im Unterschriftsfeld im endgültigen Pass. Das für die Unterschriftsprobe erforderliche Formblatt können Sie HIER herunterladen. Ansonsten wird es Ihnen beim Konsulat ausgehändigt.
  • Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnsitzes.
  • Aufenthaltsnachweis für Ihren Aufenthaltsstaat, der in der Regel durch die Green Card, der I-797 Approval Notice oder dem I-94 Dokument nachgewiesen wird.

Obige Informationen sind nur die allgemeinen Erfordernisse.

    Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Konsulat um im Einzelnen abweichende Anforderungen zu erfragen oder Obiges bestätigen zu lassen.