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Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Anwaltskanzlei PECHER. Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt.

  

Hierunter fallen vor allem das  Erb-& Familienrecht, das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Voll-streckung deutscher Titel in den USA, Vollstreckung von U.S. Titeln in Deutschland und das Einwanderungsrecht der USA in der Regel auch als „U.S. Immigration Law“ bekannt und deutsches Ausländerrecht.

US Konsulate in Deutschland

 
Konsularische Bezirke

Zunächst ist maßgebend, welches Konsulat, Frankfurt a.M. oder Berlin für Sie zuständig ist.

 

Berlin:  Clayallee 170, 14195 Berlin.
Berlin bearbeitet Anträge für Nichteinwanderungsvisa - außer K (Verlobten-), E-1- (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa - für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen.

 

Frankfurt:  Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main.
Frankfurt akzeptiert alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa für Personen mit Wohnsitz in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Außerdem bearbeitet Frankfurt alle Anträge auf Einwanderungsvisa und K (Verlobten-) Visa (beide Kategorien nur mit Termin), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa für Personen in ganz Deutschland.

 

Seit 2006 kann man auch bei anderem Konsulat wählen, z.B. München, wählen.