StrategyCity Limited ist eine Business Development Consulting Firma, die sich auf Firmendevelopment insbesondere deutscher Firmen in den USA inklusive der Businessplanerstellung hinsichtlich der Corporate Strategy, der Finanzierungs-strategie und anwendbarer Marketing-strategien und die Implementation dieser zur Steigerung der Umsätze einer jeden Firma spezialisiert hat.

German American Law Center PLC specializes in U.S. immigration law, business law, and probate and family law and collection matters in the United States and Germany. German American Law Center PLC further supports us especially at the U.S. consulate in Frankfurt am Main, in Berlin and Munich in order to cover all U.S. consulate districts in Germany.

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Rufen Sie uns an +49.351.4540.99.11, e-mailen Sie uns und wir werden Sie innerhalb eines Businesstages kontaktieren, so dass Sie wissen, was der nächste Schritt ist. Unsere Kontaktinformationen finden Sie unter Kontakt.

 

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Unsere Mitarbeiter

Unsere Anwälte und Mitarbeiter haben alle Auslandserfahrung und unsere deutschen Anwälte sind bei allen deutschen Amts-, Landgerichten vertretungsberechtigt.  Das heißt für Sie, dass das Wissen unserer Mitarbeiter sowohl auf fundierter universitärer Ausbildung im Inland als auch im Ausland und auf praktischer Erfahrung ebenfalls sowohl im Inland als auch im Ausland gewonnen, beruht.

Da wir uns insbesondere auf Firmengründungen in Deutschland als auch in den USA und in England spezialisiert haben, haben unsere Mitarbeiter besondere Erfahrung mit dem Firmenaufbau in den USA und in EnglandWirtschaftlich ausgerichtetes praxisnahes Spezialwissen angefangen bei der richtigen Wahl der Firmenform- und Struktur, der anzuwendenden Buchführungsregeln bis hin zu den geltenden Arbeitsrechtsvorschriften und Arbeitsverträgen ist bei uns ein MUSS.

Unsere Mitarbeiter haben neben deutschen universitären Abschlüssen entweder einen Master in Business Administration (MBA) oder einen Master of Law (LL.M.) in einem Spezialgebiet. Dies kommt insbesondere Ihnen zu gute, da Sie umfänglich und vollständig bei uns aus einer Hand beraten werden. Falls wir besondere Anträge aufgrund des U.S. amerikanischen Staatenrecht nicht im Namen unsere Kanzlei stellen können, bedienen wir uns unseres aufgebauten Anwaltsnetzwerkes, so dass Sie sich keine Gedanken oder gar Sorgen machen müssen, wie Sie einen anderen Anwalt im Ausland finden, bezahlen und mit diesem kommunizieren können.

Aktive Mitarbeit als Mitglied in folgenden rechtsspezifischen und international tätigen Vereinen und Associations: |Rechtsanwaltskammer Sachsen| |Deutscher Dresdner Anwaltsverein| |American Bar Association| |American Immigration Lawyers Association| |Youth For Understanding| stellt den Zugang zu den neusten Rechtsänderungen sicher.

 

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