NEWS

2005

USCIS Announces Fee Adjustment, Provided by AILA InfoNet Doc. No. 05092660 (posted Sep. 26, 2005)

USCIS press release on its revised fee structure for immigration benefits. The new fee structure becomes effective 10/26/05. Note: though it is not reflected in the chart attached, today's Federal Register notice indicates that the I-485 filing fee for children under 14 will go up from $215 to $225.

Weiter>>  New USCIS Fee Structure (9/26/2005, .pdf - 68 KB)

Weiter>> 70 FR 56182, 9/26/05


Besteuerung der LLC in Deutschland


Deutschland hat zum 1. November elektronischen Reisepass eingeführt

Berlin (dpa) - Als erstes EU-Land hat Deutschland zum 1. November einen mit Chip versehenen elektronischen Reisepass eingeführt.

Der neue Pass sieht aus wie der alte - enthält aber eine wesentliche Änderung:

Das Foto wird biometrisch erfasst. Damit werden Gesichtsmerkmale wie etwa der Augenabstand gespeichert.

Das Dokument solle so fälschungssicherer werden, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Der neue Reisepass kostet mit 59 Euro fast doppelt so viel wie der alte, für den 26 Euro bezahlt werden mussten.

Neue Reispassregeln zur Einreise in die USA


DOL Final Rule on Amendments to H-1B & H-1B1 Programs, Provided by AILA InfoNet: Am 5. Dezember publizierte das DOL die endgültigen Regeln hinsichtlich der Amendments zu den gesetzlichen Regelungen der H-1B & H-1B1 Visen.  Die Voraussetzung-Änderungen treten am 4. Januar 2006 in Kraft und schließen die Erforderlichkeit des elektronischen Einreichen des LCAs ein. Die DOL Vorschriften können Sie HIER finden.


EuGH zur grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken: DAV-Depesche, Deutscher Anwalt Verein, Nr. 46/05, 17. November 2005: Der EuGH hat am 8. November 2005 in der Rechtssache C-443/3 entschieden, dass die Zustellung eines Schriftstücks nur schwebend unwirksam ist, wenn der Zustellungsempfänger die Annahme nach Art. 8 Abs. 1 Verordnung Nr. 1348/2000 rechtmäßig verweigert.


Vollstreckung unbestrittener Forderungen, DAV-Depesche: Seit dem 21. Oktober 2005 gelten in der EU mit Ausnahme von Dänemark sämtliche Vorschriften der Verordnung Nr. 805/2004. Diese führt einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen im Bereich des Zivil- und Handelsrechts ein und ersetzt damit für diese Forderungen das bisherige so genannte Exequatur-Verfahren (das Vollstreckbarerklärungsverfahren). Der Europäische Vollstreckungstitel kann mittels eines einheitlichen Formulars (siehe Anhang der Verordnung) in dem Ursprungsmitgliedstaat, in dem der nationale Vollstreckungstitel ausgestellt wurde, beantragt werden. Bestätigt der Ursprungsmitgliedstaat den nationalen Titel als Europäischen Vollstreckungstitel, wird er in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt  und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Etwaige Fehler im Erkenntnisverfahren können nach der Verordnung im Vollstreckungsstaat nicht mehr geltend gemacht werden.


Scheidung? - Nur mit Anwalt! DAV-Depesche, Deutscher Anwalt Verein, Nr. 45/05, 10. November 2005

Scheidungen werden wohl auch zukünftig eine Aufgabe für die Gerichte bleiben und nicht zur Aufgabe der Notare werden. Mehr HIER.


 

 

 

 

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H-1B Visa Cap Reached In Record Time - U.S. Companies Face Year-Long Bar to Needed Skilled Professionals
Änderung der frühsten Einreise in die USA als F, M and J Visumsinhaber

 

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