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Rechtsanwaltskanzlei PECHER specializes in German probate and family law, including but not limited to representing U.S. citizens in German divorce and German probate and inheritance cases, business law, immigration law and collection matters in Germany. Rechtsanwaltskanzlei PECHER further supports us especially at the U.S. consulate in Frankfurt am Main, in Berlin and Munich in order to cover all U.S. consulate districts in Germany through personal presence.

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Vollstreckung unbestrittener Forderungen

DAV-Depesche

Seit dem 21. Oktober 2005 gelten in der EU mit Ausnahme von Dänemark sämtliche Vorschriften der Verordnung Nr. 805/2004.

Diese führt einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen im Bereich des Zivil- und Handelsrechts ein und ersetzt damit für diese Forderungen das bisherige so genannte Exequatur-Verfahren (das Vollstreckbarerklärungsverfahren).

Der Europäische Vollstreckungstitel kann mittels eines einheitlichen Formulars (siehe Anhang der Verordnung) in dem Ursprungsmitgliedstaat, in dem der nationale Vollstreckungstitel ausgestellt wurde, beantragt werden. Bestätigt der Ursprungsmitgliedstaat den nationalen Titel als Europäischen Vollstreckungstitel, wird er in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt  und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf.

Etwaige Fehler im Erkenntnisverfahren können nach der Verordnung im Vollstreckungsstaat nicht mehr geltend gemacht werden.

 

News Zusammenfassung
 
News Einwandern
H-1B Visa Cap Reached In Record Time - U.S. Companies Face Year-Long Bar to Needed Skilled Professionals
Änderung der frühsten Einreise in die USA als F, M and J Visumsinhaber

 

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Deutschland führt zum 1. November elektronischen Reisepass ein

 

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Besteuerung der LLC in Deutschland
80 Prozent aller Limited-Gründungen fehlerhaft

 

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Scheidung? - Nur mit Anwalt!

 

 

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